ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – FOTODINGS FOTOBOX ®
§1 GELTUNGSBEREICH UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1 Die nachfolgenden AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelten für alle geplanten und durchgeführten Leistungen der Firma fotodings FOTOBOX ® (Fabian Görres, Priesterweg 12, 12347 Berlin), nachfolgend Vermieter genannt. Sie umfassen alle Leistungen wie Beratung, Konzeption, Angebotserstellung, Lieferung und Betrieb.
1.2 Die fotodings FOTOBOX ® ist eine Fotobox, die nach Kundenwunsch individualisiert werden kann und bei Veranstaltungen (Firmenevents, Hochzeiten, Geburtstage etc.) mit einfacher Bedienung autonom Foto- und Videodateien erstellt, welche im Anschluss von den Nutzern gedruckt, veröffentlicht oder geteilt werden können. Dabei besteht der Mietgegenstand (im Folgenden Fotobox genannt) aus einer Spiegelreflexkamera, einem Touch-Monitor, zwei Seitenbildschirmen, einem Studioblitz, einem Fotodrucker, einem Standfuß, sämtlicher Verkabelung, dem Fotoboxgehäuse.
1.3 Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Änderungen bzw. Anpassungen der bestehenden AGB des Vermieters werden ausdrücklich nur mit schriftlicher Anerkennung wirksam. Die Erbringung erster Leistungen gilt automatisch und in jedem Fall als Anerkennung der geltenden AGB. Auch wenn die Bedingungen des Mieters abweichen, jedoch nicht schriftlich bestätigt wurden, gilt die Buchung vorbehaltslos und ausschließlich unter Berücksichtigung der vorliegen AGB.
1.4 Bei zukünftigen Mietverträgen (Folgeaufträge, Nachbestellungen) zwischen Mieter und Vermieter gelten weiterhin die vorliegenden AGB. Der Vermieter muss dabei nicht bei jeder Buchung auf die Geltungen der AGB hinweisen. Auf Wunsch des Mieters werden ihm die AGB erneut bereitgestellt. Sollte es zusätzliche Vereinbarungen, Ergänzungen, oder Änderungen zum bestehenden Auftrag geben, sind diese nur in Textform bzw. mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien wirksam und haben unter diesen Voraussetzungen Vorrang vor diesen AGB.
§2 VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Vertragspartner ist der Vermieter – fotodings FOTOBOX ® – und der Mieter, der für seine geplante Veranstaltung eine Fotobox mietet, um sie den Veranstaltungsteilnehmern zur Verfügung zu stellen.
2.3 Mit der Unterzeichnung des fotodings Buchungsformulars oder einem Angebot, kommt ein bindender Vertrag zwischen Mieter und Vermieter zustande.
2.4 Angebote des Vermieters sind stets freibleibend. „Grobkalkulationen“, „Kostenschätzungen“ und „Kostenrahmen“ gelten als Orientierung und sind unverbindlich. Arbeitsstunden zur Gestaltung und Konzeptentwicklungen werden vom Vermieter unabhängig des Gesamtleistungsumfangs berechnet, sofern dies vorab nicht anders vereinbart wurde. Dies gilt auch bei Nichterhalten eines ausgeschriebenen Auftrages.
2.5 In der Leistungsbeschreibung des Vertrages/Angebots/Buchungsformulars ergibt sich der Umfang der Leistung des Vermieters. Eine Abweichung ist nur dann zulässig, wenn diese keine wesentliche Leistungsänderung darstellt und zum Zweck der Durchführung erforderlich ist. Eine Leistungsminderung ist hierbei ausgeschlossen.
2.6 Der Vermieter hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, sollte er durch Ausbleiben von notwendiger Auftragserfüllung Dritter oder Lieferverzug von Lieferanten an der Ausführung der Leistung gehindert werden.
2.7 Der Vermieter ist berechtigt, Dritte zur Erbringung von Leistungen zu beauftragen.
2.8 Ohne die Zustimmung des Vermieters dürfen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragen werden. Weiterhin ist es dem Mieter nicht gestattet die Fotobox weiterzuvermieten oder diese unentgeltlich zeitweise Dritten zu überlassen.
§3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Die vom Vermieter ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird gesondert ausgewiesen und gilt ebenfalls für Zusatzleistungen wie Lieferung, Aufbau etc. Die Berechnung des Preises erfolgt in Euro.
3.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Mietpreis innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Der Eingang des Geldes auf dem angegebenen Konto des Vermieters gilt als maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung. Eine Barzahlung bei Leistungsbeginn ist ebenfalls möglich.
3.3 Der Vermieter ist berechtigt, nach Unterzeichnung des Buchungsformulars/Angebots, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% der vereinbarten Angebotssumme in Rechnung zu stellen. Sollte diese nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang beglichen sein, kann der Vermieter den Vertrag stornieren.
3.4 Sämtliche Zusatzleistungen (zusätzliches Verbrauchsmaterial, Nachtpauschale, spezielle Requisiten, Hintergründe, spezielle Designs etc.), die vom Mieter gefordert und nicht im Angebot festgehalten wurden, werden ausschließlich gegen gesonderte Vergütung erbracht. Die Abrechnung der zusätzlichen Leistungen kann der Vermieter, je nach Umfang der Mehraufwendung und Höhe der veranschlagten Kosten, während des Projektverlaufes oder im Zuge der Endabrechnung vornehmen.
3.5 Mit der Auslieferung und Inbetriebnahme der Fotobox beginnt der Mietzeitraum und endet mit der im Vertrag festgelegten Uhrzeit. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nach Absprache mit dem Vermieter möglich.
3.6 Sollte sich der vorab vom Mieter festgelegte Mietzeitraum während der Einsatzzeit ändern, ist der Vermieter zur Nachberechnung berechtigt und der Mieter zur Zahlung dieser verpflichtet, sofern eine Änderung der Zeitdauer vom Vermieter überhaupt umsetzbar ist. Gleiches gilt für zusätzliche Wartezeiten und veränderte Auf- und Abbauzeiten, die durch die Verschiebung von Anfangs- und Endzeit entstehen können.
3.7 Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution zu verlangen.
§4 KÜNDIGUNG UND STORNIERUNG
4.1 Der Rücktritt jeglicher Verträge hat ausschließlich in Schriftform zu erfolgen
4.2 Im Falle einer Kündigung des Mieters ohne wichtigen Grund, steht dem Vermieter für die bereits erbrachte Leistung ein Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten durch die Absage zu. Als erbrachte Leistungen gelten neben den Eigenleistungen auch eingegangene Verpflichtung gegenüber Dritter (Designer, Spediteure, Zeltvermieter etc.). In diesem Sinne gelten die Schadensersatz- und Vergütungsansprüche für alle Verpflichtung, gleich ob diese bereits geleistet wurden.
4.3 Unabhängig von dem Ausgleich der bereits erbrachten Leistungen gelten für den Mieter folgende Schadensersatzverpflichtungen:
- Nach Angebotsannahme = 10% der Angebotssumme
- 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung = 40% der Angebotssumme
- 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung = 80% der Angebotssumme
- 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung = 100% der Angebotssumme
4.4 Es steht dem Vermieter frei einen Nachweis zu erbringen, dass der entstandene Schaden größer ist. Dem Mieter steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei.
4.5 Vertragliche Sonderleistungen nach Kundenwunsch werden stets unabhängig und in voller Höhe berechnet.
4.6 Entscheidet sich der Mieter für eine Verschiebung des Termins, so gelten nach Einverständnis der Verschiebung durch den Vermieter weiterhin die Fristen zur Schadensersatzverpflichtung des ursprünglich gebuchten Termins gem. Ziffer 4.3.
§5 GEWÄHRLEISTUNGEN UND FEHLERMELDUNGEN
5.1 Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für technische Störungen. Technische Fehler werden schnellstmöglich und zweckentsprechend behoben oder für Ersatz gesorgt. Bei einem Fehler kann der Mieter jederzeit bei der fotodings-Supporthotline anrufen (Rufnummer: +49 1590-1992311 oder +49 172 1744475). Sollten Probleme nicht telefonisch gelöst werden können, wird ein Mitarbeiter den Fehler vor Ort und so schnell wie möglich beheben. Das gesetzliche Minderungsrecht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
5.2 Die aus dem Vertrag hervorgehenden Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt, sollten Leistungsstörungen durch den Mieter oder Veranstaltungsteilnehmer hervorgerufen worden sein – mangelnde Rücksicht oder Beachtung von Nutzungshinweisen.
5.3 Der Vermieter stellt kein Personal zur Überwachung und Betreuung der Fotobox, sofern dies nicht vorher vom Mieter ausdrücklich gewünscht wurde. Die Betreuung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
5.4 Sollte eine Leistungsstörung nicht vom Vermieter gelöst werden können, so sorgt dieser für einen gleichwertigen Ersatz. Ist dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich, berechnet der Vermieter die bereits erbrachte Leistung der Fotobox – eine Nacherfüllung entfällt. Es ist ausgeschlossen, dass der Mieter ohne konkrete Anweisung des Vermieters eine Mangelbeseitigung vornimmt.
5.5 Sollten der Mieter oder die Veranstaltungsteilnehmer Anweisungen des Vermieters missachten oder die Fotobox nicht ordnungsgemäß gebrauchen, ist der Vermieter jederzeit zum Abbau der Fotobox berechtigt. Bei Gefährdung kann der Vermieter den Betrieb abbrechen und ist nicht angehalten diesen wieder aufzunehmen. Hierbei bleiben die Vergütungsansprüche in voller Höhe unberührt.
§6 HAFTUNG UND VERTRAGSPFLICHTEN
6.1 Der Mieter haftet für Veränderungen, Verunreinigungen, Zerstörung, sowie Diebstahl der Fotobox und allem dazugehörigen Equipment sowohl für sich, als auch für seine Veranstaltungsteilnehmer im vollen Rahmen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Wiederherstellungswert bzw. der Marktwert entstanden ist.
6.2 Der Vermieter übernimmt mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für den vom Mieter gewünschten Erfolg der Veranstaltung.
6.3 Nach vollbrachtem Aufbau der Fotobox ist der Mieter bei Übergabe verpflichtet, diese auf erkennbare äußerliche Beschädigungen zu überprüfen. Beschädigungen oder Unvollständigkeiten sind dem Vermieter unverzüglich zu melden und zu dokumentieren. Werden von Seiten des Mieter keine Mängel aufgezeigt, gilt die Fotobox als unbeschädigt und vollständig ausgeliefert.
6.4 Schadensersatzansprüche jeglicher Art (Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss, etc.) gegen den Vermieter sind, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Gesundheit, Körper oder einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278, 280 ff., 286 ff. BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.
6.5 Der Mieter ist dazu verpflichtet dem Vermieter die wichtigsten Informationen zur Auslieferung und Übergabe bis spätestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Dies beinhaltet Informationen wie: Lieferanschrift, Auf- und Abbauzeit, Ansprechpartner vor Ort, genauer Standort, Eckdaten zum Event, ggf. Akkreditierung, Rahmeninformationen zum Zugang des Standortes, sowie Ausrichtung der Fotobox.
6.6 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für einen etwaigen Lieferverzug durch nicht beeinflussbare Verkehrslage wie insbesondere Stau, Unfälle, Umleitungen etc. Er ist dazu verpflichtet einen Nachweis für einen möglichen Lieferverzug zu erbringen.
6.7 Der Mieter, sowie die Veranstaltungsteilnehmer sind verpflichtet die Fotobox entsprechend ihrem Zweck zu verwenden und sie ausdrücklich nicht zu manipulieren, zu bewegen, um-/abzubauen oder Veränderungen an den Programmen und der Hardware vorzunehmen.
6.8 Der Mieter stellt sicher, dass die die Fotobox keinen Gefahren durch schädigende Einflüsse wie beispielsweise Erschütterung, instabiler Untergrund, Niederschlag, direkte Sonneneinstrahlung, extreme Temperaturen (kalt/heiß) ausgesetzt wird. Eine Inbetriebnahme der Fotobox im Außenbereich ist nur nach gesonderter Absprache und mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Mehraufwendungen die durch einen ungeeigneten Aufbauort entstehen hat der Mieter zu tragen.
6.9 Um einen reibungslosen Auf- und Abbau der Fotobox zu gewährleisten, stellt der Mieter einen Parkplatz zur Verfügung, der maximal 100 Meter vom vereinbarten Einsatzort entfernt und gut zu Fuß zu erreichen ist. Dies ermöglicht eine schnelle und reibungslose Lieferung.
6.10 Für den Betrieb der Fotobox wird eine sichere und geeignete Stromquelle (220V Haushaltsstrom – normale Steckdose) benötigt. Die Stromquelle sollte einzeln und direkt genutzt werden können, nicht mit anderen Geräten via Dreiersteckdose verbunden sein und maximal 3m von der Fotobox entfernt liegen. Die Unterbrechung der Stromzufuhr muss während des Betriebes auf jeden Fall verhindert werden. Neben technischen Fehlern muss die Fotobox nach einer Stromunterbrechung neu gestartet und eingerichtet werden. Bei einer Reparatur oder technischem Support vor Ort entstehen zusätzliche Kosten, für die der Mieter haftet.
6.11 Bei der Buchung von Optionen mit notwendigem Internetzugang stellt der Mieter eine geeigneten Internetzugang mit ausreichender Leistung zur Verfügung. Bei Ausfällen oder Verzögerungen durch die verfügbare Internetverbindung haftet der Vermieter nicht. Der Anschluss eines LAN-Kabel ist zur Sicherstellung der Verbindung ebenfalls möglich und muss vom Mieter gestellt oder gegen Aufpreis hinzugebucht werden.
§7 HÖHERE GEWALT
Kann die vertragsgegenständliche Leistung des Vermieters aufgrund eines außerordentlichen und unvorhersehbaren Ereignisses (höherer Gewalt), welches von keiner Vertragspartei zu vertreten ist (z.B. Streik, behördliche Maßnahmen, Krieg, Naturkatastrophen, schwerwiegenden Gesundheitsrisiken/Pandemie, Feuer etc.) nicht erbracht werden, so entfällt die Verpflichtung der Zahlung vereinbarter Entgelte mit Ausnahme der bereits erbrachten Leistungen, sowie bereits erbrachter Leistungen der vom Vermieter beauftragten Drittdienstleister. Sofern nicht vorab schriftlich vereinbart, gelten bei einem Ausfall bzw. einer Absage des Mieters primär die im Abschnitt 4.3 festgelegten Voraussetzungen für Kündigung und Stornierung.
§8 DATENSCHUTZ UND NUTZUNGSRECHTE
8.1 Alle im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung gesammelten personenbezogenen Daten, werden im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes vertraulich verarbeitet und Dritten nur zum Zweck der Vertragserfüllung bereitgestellt.
8.2 Nach erfolgreicher Erfüllung der Leistung des Vermieters ist dieser berechtigt den Mieter als Referenzkunden für Informations- und Werbezwecke gegenüber Dritter zu benennen. Widerspruch seitens des Mieters ist jederzeit möglich.
8.3 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Verlust von gespeichertem Bildmaterial durch den Mieter. Nachdem die entstandenen Bilder dem Mieter übergeben wurden, werden sie seitens des Vermieters gelöscht.
8.4 Nach der Übergabe des Bildmaterials ist der Empfänger für die sachgemäße Verwendung und ordnungsgemäßen Speicherung verantwortlich. Der Vermieter übernimmt für die Verletzung von Rechten abgebildeter Objekte und Personen keine Haftung. Der Mieter ist verantwortlich für den Erwerb von Nutzungsrechten, welche über das fotografische Urheberrecht hinaus gehen.
§9 VERSAND & VERPACKUNG
9.1 Ein Abhandenkommen versendeter Materialien, für die dem Vermieter keine Schuld nachgewiesen werden kann, geht zu Lasten des Mieters. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Mieter abgetreten.
9.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, geht jegliche Transportgefahr zu Lasten des Mieters. Der Vermieter bestimmt die notwendige Verpackung und die nach ihrem Ermessen besten Versandoption (schnell und günstig), sofern keine besonderen Anweisungen des Mieters vorliegen. Die Agentur ist berechtigt eine Transportversicherung abzuschließen und diese ebenfalls in Rechnung zu stellen – eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
§10 SONSTIGES
10.1 Die fotodings FOTOBOX ® ist vielseitig anpassbar. Alle Anpassungswünsche, sowie Grafiken, Texte, Bilddateien, Layouts, Farbmuster und sonstige Materialen sind spätestens 3 Tage nach Aufforderung des Vermieters zu übersenden. Werden diese Inhalte dem Vermieter nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, kann eine Personalisierung nicht garantiert und das Anpassung im allgemeinen Fotoboxdesign gehalten werden. Eine Verlängerung der Frist kann nach schriftlicher Vereinbarung festgelegt werden.
10.2 Im Normalfall wird zu jeder Fotobox eine Requisitenkiste mit verschiedenen Verkleidungsmöglichkeiten (Hüten, Brillen, Masken, Perücken usw.) mitgeliefert. Die Mengen und Variationen können dabei bei jeder Buchung unterschiedlich ausfallen. Wird vom Mieter keine Requisitenkiste gewünscht, mindert das den Mietpreis nicht. Spezielle Requisiten können auf Anfrage und unter Berücksichtigung etwaiger Mehrkosten gestellt werden. Bei Verlust oder Zerstörung von Requisitenkiste oder Requisiten, stellt der Vermieter diese dem Mieter je nach Ermessen (Umfang, Schadensausmaß) in Rechnung.
§11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Ergänzungen und/oder Änderungen der aufgeführten Bedingungen werden nur durch schriftliche Zustimmung beider Parteien wirksam. Dies gilt auch für die Änderung oder Abwandlungen dieser Klausel.
11.2 Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, sowie Gerichtstand bei Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Vermieters.
11.3 Nebenabreden zum Vertrag oder Abtretungen von Forderungen aus diesen AGB gelten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
11.4 Für alle zu erbringenden Leistungen, auch die im Ausland, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§12 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ undurchführbar oder unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Stand 01.01.2020